Ratgeber für Facharbeiter

Facharbeiterbrief und Facharbeiterausweis: Gesellenbrief und EFZ erklärt

«Facharbeiterbrief», «Gesellenbrief», «Lehrabschlusszeugnis» und «EFZ» meinen im Kern dasselbe: den Nachweis, dass Sie eine Berufslehre mit Prüfung bestanden haben. Jedes Land nennt das Dokument anders. In Deutschland heisst es offiziell Prüfungszeugnis, in Österreich Zeugnis über die Lehrabschlussprüfung, in der Schweiz eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, den Unterschied zwischen Facharbeiter und Hilfskraft, was Sie tun, wenn das Dokument weg ist, und wie Sie Ihren Abschluss in einer Schweizer Bewerbung angeben.

Von Jürgen Winkler, JobAdvice Swiss GmbH · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 6 Minuten

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Kurz gesagt: Ein Dokument, viele Namen

Ein «Facharbeiterausweis» ist kein eigenes amtliches Dokument. Gemeint ist fast immer das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer Lehre. Wer es hat, ist ausgebildete Fachkraft, also Facharbeiterin oder Facharbeiter.

LandWas oft gesagt wirdOffizielles DokumentWer stellt aus
Deutschland, IndustrieFacharbeiterbriefPrüfungszeugnis der AbschlussprüfungIndustrie- und Handelskammer (IHK)
Deutschland, HandwerkGesellenbriefZeugnis über die GesellenprüfungHandwerkskammer (HWK) bzw. Innung
Deutschland, ehemalige DDRFacharbeiterzeugnis, FacharbeiterbriefFacharbeiterzeugnis der DDRheute bescheinigt die IHK oder HWK auf Antrag die Gleichwertigkeit
ÖsterreichLehrabschlusszeugnisPrüfungszeugnis über die Lehrabschlussprüfung, auf Antrag zusätzlich LehrbriefLehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
Österreich, Land- und ForstwirtschaftFacharbeiterbriefZeugnis über die FacharbeiterprüfungLand- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
Schweiz«gelernt», LehrabschlussEidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA)Kanton

Deutschland: Facharbeiterbrief und Gesellenbrief

In Deutschland endet jede anerkannte Ausbildung mit einer Prüfung. Danach bekommen Sie ein Prüfungszeugnis. Das steht so im Gesetz: im Berufsbildungsgesetz (§ 37 BBiG) für Industrie und Handel, in der Handwerksordnung (§ 31 HwO) für das Handwerk.

  • Facharbeiterbrief ist das Alltagswort für das Prüfungszeugnis der IHK, etwa bei Industriemechanikern, Zerspanungsmechanikern oder Fachkräften für Lagerlogistik.
  • Gesellenbrief ist das Wort für das Zeugnis nach der Gesellenprüfung im Handwerk, etwa bei Schreinern, Dachdeckern, Bäckern oder Kfz-Mechatronikern. Die Prüfung nimmt meist die Innung im Auftrag der Handwerkskammer ab.

Rechtlich zählt das Prüfungszeugnis. Ein schön gestalteter Brief ist eine Urkunde dazu. Gut zu wissen: Auf Antrag legt die Kammer dem Zeugnis eine englische und eine französische Übersetzung bei.

Facharbeiterzeugnis aus der DDR: Abschlüsse als Facharbeiter aus der DDR sind nach dem Einigungsvertrag (Art. 37) den westdeutschen Abschlüssen gleichgestellt. Eine IHK oder HWK kann auf Antrag eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit ausstellen.

Österreich: Lehrabschlussprüfung und Lehrbrief

In Österreich endet die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung (LAP). Danach stellt die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer ein Prüfungszeugnis aus. Auf Antrag gibt es zusätzlich den Lehrbrief, eine gestaltete Urkunde (§ 26 Berufsausbildungsgesetz). Im Alltag sagt man dazu oft Lehrabschlusszeugnis.

Einen ausdrücklichen Facharbeiterbrief gibt es in der Land- und Forstwirtschaft, zum Beispiel im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft. Dort heisst die Prüfung Facharbeiterprüfung. Zuständig ist die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle des Bundeslandes, meist bei der Landwirtschaftskammer.

Schweiz: EFZ und EBA

In der Schweiz heisst die Lehre berufliche Grundbildung. Es gibt zwei Abschlüsse:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ): nach einer drei- oder vierjährigen Lehre. Beispiel: «Gärtnerin EFZ», «Polymechaniker EFZ», «Zimmermann EFZ».
  • Eidgenössisches Berufsattest (EBA): nach einer zweijährigen Lehre, eher praktisch ausgerichtet. Beispiel: «Gärtner EBA». Danach ist oft eine verkürzte Lehre mit EFZ möglich.

Das EFZ stellt der Kanton aus. Die Abschlussprüfung hiess bis 2004 Lehrabschlussprüfung, heute heisst sie Qualifikationsverfahren (QV). Im Gespräch sagt man in der Schweiz oft einfach «gelernter Schreiner» oder «gelernte Logistikerin».

Achtung, Verwechslungsgefahr: Der Schweizer eidgenössische Fachausweis ist kein Facharbeiterausweis. Er ist eine Weiterbildung nach der Lehre (Berufsprüfung), zum Beispiel «Hauswart mit eidg. Fachausweis». Mit Ihrem Lehrabschluss aus Deutschland oder Österreich vergleichen Sie sich deshalb mit dem EFZ, nicht mit dem Fachausweis.

Wie sich Lehre, Arbeitszeit und Ferien in den drei Ländern unterscheiden, steht in unserem Vergleich Deutschland, Österreich, Schweiz.

Facharbeiter, angelernt, Hilfskraft: Was ist der Unterschied?

  • Facharbeiter / Fachkraft: Sie haben eine Lehre mit Prüfung abgeschlossen. Sie können ein Zeugnis vorlegen.
  • Angelernt: Sie haben den Beruf im Betrieb gelernt, aber ohne Lehrabschluss. Oft können Sie viel, haben aber kein Zeugnis darüber.
  • Hilfskraft / Helfer: einfachere Arbeiten nach Anleitung, meist ohne Berufsausbildung.

Auch die deutsche Bundesagentur für Arbeit trennt so: «Helfer- und Anlerntätigkeiten» auf der einen Seite, «fachlich ausgerichtete Tätigkeiten» der Fachkräfte auf der anderen. Für viele Stellen in der Schweiz ist ein Lehrabschluss gewünscht. In Inseraten steht dann zum Beispiel «abgeschlossene Lehre als Metallbauer EFZ oder gleichwertige Ausbildung».

Ohne Abschluss, aber mit Erfahrung? In der Schweiz können Erwachsene mit mehreren Jahren Berufserfahrung das EFZ nachholen. Die Bedingungen legt der Kanton fest. Fragen Sie beim kantonalen Amt für Berufsbildung oder bei der Berufsberatung nach.

Dokument verloren: So bekommen Sie ein Duplikat

Das Original ist weg? Keine Sorge, Sie bekommen in der Regel eine Zweitschrift. Wenden Sie sich an die Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat:

LandWo Sie das Duplikat beantragen
Deutschland, IHK-Berufdie IHK, bei der Sie die Prüfung abgelegt haben
Deutschland, Handwerkdie Innung, die geprüft hat, oder die Handwerkskammer
Österreichdie Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer im Bundesland, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben
Österreich, Land- und Forstwirtschaftdie Lehrlings- und Fachausbildungsstelle des Bundeslandes
Schweizdas Amt für Berufsbildung des Kantons, in dem Sie die Lehre abgeschlossen haben

Meist brauchen Sie: Ihren Namen zur Zeit der Prüfung, Geburtsdatum, Beruf, ungefähres Prüfungsjahr und den Lehrbetrieb. Das Duplikat kostet eine Gebühr. Beantragen Sie es früh, nicht erst kurz vor der Bewerbung. Die Wirtschaftskammer Wien zum Beispiel stellt Duplikate nur für Zeugnisse aus, die in Wien ausgestellt wurden.

So geben Sie Ihren Abschluss in der Schweizer Bewerbung an

Schweizer Betriebe kennen die deutschen und österreichischen Namen nicht immer. Helfen Sie ihnen beim Einordnen:

  1. Original-Bezeichnung nennen, so wie sie auf dem Zeugnis steht. Zum Beispiel «Industriemechaniker (IHK), 2016».
  2. Schweizer Entsprechung dazuschreiben, zum Beispiel «in der Schweiz vergleichbar mit Polymechaniker EFZ». Für Deutschland und die Schweiz gibt es dazu eine amtliche Liste des SBFI, welche Berufe als gleichwertig gelten, zum Beispiel Tischler und Schreiner EFZ.
  3. Kopie des Zeugnisses beilegen. Das Original behalten Sie.
  4. Wörter wie «Facharbeiterbrief» oder «Gesellenbrief» ruhig verwenden. Wichtig ist, dass Beruf, Jahr und Prüfungsstelle klar sind.

Für eine Anstellung in der Schweiz brauchen Sie in den meisten Berufen keine Anerkennung. Die meisten Berufe sind dort nicht reglementiert. Wer sich das Niveau bestätigen lassen will, kann beim SBFI eine Niveaubestätigung beantragen. Sie ist freiwillig und kann bis zu zehn Monate dauern. Bei einigen Tätigkeiten gelten besondere Regeln, etwa bei Elektroinstallationen. Um welche es geht und wie das Verfahren abläuft: Wann eine Anerkennung nötig ist.

Neben dem Lehrabschluss zählen in der Schweiz auch Ihre Arbeitszeugnisse. Legen Sie sie der Bewerbung bei, die neuesten zuerst.

Checkliste

  • Ich weiss, wie mein Abschluss offiziell heisst (Prüfungszeugnis, Gesellenprüfung, Lehrabschlussprüfung, EFZ)
  • Das Zeugnis liegt vor, sonst Duplikat bei Kammer oder Kanton beantragt
  • Im Lebenslauf: Original-Bezeichnung, Jahr, Prüfungsstelle
  • Schweizer Entsprechung dazugeschrieben (z. B. «vergleichbar mit … EFZ»)
  • Kopie des Zeugnisses und Arbeitszeugnisse eingescannt
  • Geprüft, ob mein Beruf in der Schweiz besondere Regeln hat

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