Ratgeber für Facharbeiter

Weiterbildung als Facharbeiter in der Schweiz: Ihre Wege nach der Lehre

Nach der Lehre mit EFZ stehen Ihnen in der Schweiz viele Wege offen. Sie können kurze Zusatzausweise machen, etwa für Kran oder Schweissen. Oder Sie gehen einen grossen Schritt: Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis, höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom («Meister»), höhere Fachschule («Techniker HF») oder Berufsmaturität und Fachhochschule. Die meisten Wege laufen neben der Arbeit. Der Bund zahlt die Hälfte der Kurskosten für Berufsprüfung und höhere Fachprüfung zurück, bis zu einer Obergrenze. Wichtig: Dafür müssen Sie in der Schweiz steuerlich wohnen.

Von Jürgen Winkler, JobAdvice Swiss GmbH · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 7 Minuten

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Die Wege im Überblick

WegAbschlussDauer (in der Regel)Passt, wenn Sie …
Zusatzausweisz. B. Kranführerausweis, Schweisserprüfungkurz, je nach Kursschnell mehr können wollen
Berufsprüfung (BP)eidg. Fachausweis1 bis 3 Jahre, neben der Arbeitsich im Beruf vertiefen oder ein Team führen wollen
Höhere Fachprüfung (HFP)eidg. Diplom, oft «Meister»1 bis 3 Jahre, neben der Arbeiteinen Betrieb oder Bereich leiten wollen
Höhere Fachschule (HF)Diplom HF, z. B. Techniker HF2 bis 4 Jahre, Vollzeit oder neben der Arbeitin Technik, Planung oder Produktion aufsteigen wollen
Berufsmaturität + FachhochschuleBerufsmaturität, danach Bachelor FHBerufsmaturität: 1 Jahr Vollzeit oder rund 2 Jahre neben der Arbeitspäter studieren möchten

Was Sie für die Zulassung genau brauchen, legt die Prüfungsordnung Ihres Berufs fest. Diese Regeln werden ab und zu angepasst. Fragen Sie deshalb beim Anbieter nach, bevor Sie sich anmelden, oder schauen Sie auf berufsberatung.ch.

Kurze Zusatzausweise: schnell mehr können

Manchmal reicht ein kurzer Kurs, damit Sie mehr Aufgaben übernehmen dürfen.

  • Kranführerausweis: Für Fahrzeugkrane (Kategorie A) und Turmdrehkrane (Kategorie B) brauchen Sie einen Schweizer Kranführerausweis. Er wird von der Suva ausgestellt. Sie machen dafür einen Grundkurs und eine Prüfung. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Haben Sie einen Kranschein aus dem Ausland, können Sie bei der Suva einen Umtausch beantragen. Mehr bei der Suva.
  • Staplerausweis: Einen amtlichen Staplerausweis gibt es nicht. Den Stapler dürfen aber nur ausgebildete Personen fahren. Die Ausbildung richtet sich nach einer Richtlinie der EKAS. Viele Betriebe verlangen einen Kursnachweis.
  • Schweisserprüfung: Schweisser werden nach europäischer Norm geprüft, zum Beispiel nach EN ISO 9606-1 für Stahl. Diese Prüfung gilt nur für bestimmte Verfahren, Werkstoffe und Positionen. Sie muss regelmässig bestätigt werden.

Berufsprüfung: der erste grosse Schritt

Die Berufsprüfung ist meist der erste Schritt nach der Lehre. Sie brauchen in der Regel ein EFZ und Berufserfahrung in der Branche. Sie lernen in Kursen neben der Arbeit, oft abends, am Samstag oder in Blöcken. Am Ende machen Sie eine eidgenössische Prüfung. Danach tragen Sie den eidgenössischen Fachausweis. Mit ihm übernehmen Sie oft die Führung einer Gruppe oder eine Fachaufgabe, zum Beispiel als Polier, Chefmonteur oder Werkstattkoordinator.

Höhere Fachprüfung: der «Meister»

Die höhere Fachprüfung baut meist auf der Berufsprüfung auf. Sie führt zum eidgenössischen Diplom. In vielen Handwerksberufen heisst dieser Abschluss «Meister», zum Beispiel dipl. Spenglermeister oder dipl. Metzgermeister. Mit dem Diplom können Sie einen Betrieb führen oder einen Bereich in einer grösseren Firma leiten. Anders als in Deutschland brauchen Sie in der Schweiz den Meister in der Regel nicht, um einen Betrieb zu eröffnen.

Höhere Fachschule: der «Techniker HF»

Die höhere Fachschule ist eine Schule, keine Prüfung wie BP und HFP. Sie dauert je nach Lehrgang 2 bis 4 Jahre. Sie brauchen in der Regel ein EFZ und Berufserfahrung. Viele Facharbeiter aus Metall, Maschinenbau oder Elektro wählen diesen Weg, zum Beispiel Polymechaniker zum Techniker HF Maschinenbau. Die Kantone tragen einen Teil der Kosten. Den Rest zahlen Sie über Schulgebühren.

Berufsmaturität und Fachhochschule

Mit der Berufsmaturität öffnet sich die Tür zur Fachhochschule. Sie können sie nach der Lehre nachholen: ein Jahr Vollzeit oder rund zwei Jahre neben der Arbeit (Beispiel Kanton Freiburg). Mit der Berufsmaturität kommen Sie in der Regel ohne Aufnahmeprüfung an eine Fachhochschule im passenden Fachgebiet. Das ist der längste Weg. Er lohnt sich, wenn Sie später in die Planung oder Entwicklung wechseln wollen.

Neu seit Oktober 2026: Professional Bachelor und Professional Master

Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Sie zu Ihrem Titel einen Zusatz führen. Beim eidg. Fachausweis und beim Diplom HF lautet er «Professional Bachelor», beim eidg. Diplom «Professional Master». Das gilt auch für ältere Abschlüsse. Ein neues Diplom bekommen Sie nicht. Den Zusatz dürfen Sie nur zusammen mit Ihrem geschützten Titel verwenden, zum Beispiel «Automobildiagnostiker mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor». Quelle: SBFI.

Beispiele aus einzelnen Berufen

Ihr Beruf (EFZ)Nächster SchrittDanach
Spengler/inSpenglerpolier/in mit eidg. Fachausweisdipl. Spenglermeister/in (HFP)
Fleischfachmann/-frau (Metzger)Betriebsleiter/in Fleischwirtschaft mit eidg. Fachausweisdipl. Metzgermeister/in (HFP)
Automobil-Mechatroniker/inAutomobildiagnostiker/in mit eidg. Fachausweisweitere Stufen beim Branchenverband
Polymechaniker/inTechniker/in HF MaschinenbauFachhochschule mit Berufsmaturität
Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/inChef/in Bäcker/in-Konditor/in-Confiseur/in mit eidg. Fachausweisdipl. Betriebsleiter/in Bäckerei-Konditorei-Confiserie (HFP)
Gärtner/inGärtner/in mit eidg. FachausweisGärtnermeister/in (HFP)
Dachdecker/inBauführer/in Gebäudehülle mit eidg. Fachausweisdipl. Gebäudehüllen-Meister/in (HFP)
Logistiker/inLogistiker/in mit eidg. Fachausweisdipl. Logistiker/in (HFP)

Zwei Beispiele für die Zulassung:

  • Automobildiagnostiker: EFZ aus einer vierjährigen Lehre im Autogewerbe, etwa Automobil-Mechatroniker, und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Mit einer dreijährigen Lehre brauchen Sie mindestens fünf Jahre Erfahrung.
  • Metzgermeister: Fachausweis als Betriebsleiter/in Fleischwirtschaft oder eine gleichwertige Qualifikation, dazu Berufserfahrung in der Fleischwirtschaft.

Elektroinstallateure haben eigene Regeln für die Installationsbewilligung. Was dabei für Abschlüsse aus Deutschland und Österreich gilt, steht in unserem Ratgeber Anerkennung für Facharbeiter.

Wer bezahlt die Weiterbildung?

Eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung kostet schnell 10’000 bis 20’000 Franken (Angabe berufsberatung.ch). Sie müssen das aber nicht allein tragen.

Geld vom Bund

Der Bund zahlt Ihnen 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Die Obergrenze liegt bei 9’500 Franken für eine Berufsprüfung und bei 10’500 Franken für eine höhere Fachprüfung. Die Bedingungen in Kürze:

  • Sie haben die eidgenössische Prüfung abgelegt. Ob Sie bestanden haben, spielt keine Rolle.
  • Der Kurs stand im Jahr des Kursbeginns auf der Meldeliste des Bundes. Fragen Sie den Anbieter.
  • Die Rechnung lautet auf Ihren Namen, und Sie haben selbst bezahlt.
  • Ihr steuerlicher Wohnsitz ist in der Schweiz, wenn der Prüfungsentscheid kommt. Die Nationalität spielt keine Rolle. Grenzgänger haben keinen Anspruch.
  • Sie stellen den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Prüfungsentscheid.

Das Geld kommt meist erst nach der Prüfung. Wer sehr wenig Bundessteuer zahlt, kann unter bestimmten Bedingungen schon vorher Teilbeiträge erhalten. Die Prüfungsgebühr selbst wird nicht unterstützt. Für die höhere Fachschule gilt diese Regel nicht. Alle Details: SBFI, Bundesbeiträge für Absolventinnen und Absolventen.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Viele Betriebe helfen mit Geld oder mit freier Zeit. Fragen Sie früh danach. Ein wichtiger Punkt: Zahlt der Arbeitgeber die Rechnung direkt an die Schule, sinkt Ihr Bundesbeitrag um diesen Betrag. Besser ist es, wenn Sie selbst bezahlen und der Arbeitgeber Sie unterstützt. Was Sie nach Erhalt des Bundesbeitrags zurückgeben, regeln Sie gemeinsam, zum Beispiel in einer Weiterbildungsvereinbarung.

Weiterbildungsvereinbarung und Rückzahlung

Oft unterschreiben Sie eine Vereinbarung: Kündigen Sie kurz nach der Weiterbildung, zahlen Sie einen Teil zurück. Das ist in der Schweiz grundsätzlich möglich. Achten Sie auf drei Dinge:

  • Die Vereinbarung ist schriftlich und nennt den Betrag.
  • Die Rückzahlung ist zeitlich begrenzt und wird mit jedem Jahr im Betrieb kleiner.
  • Sie zahlen nie mehr zurück, als der Betrieb tatsächlich bezahlt hat.

Hat der Betrieb die Weiterbildung verlangt, weil Sie sie für Ihre Arbeit brauchen, kann eine Rückzahlung unzulässig sein. Bei Unsicherheit hilft eine Rechtsberatung, etwa über Ihren Berufsverband oder die Gewerkschaft.

Weitere Wege wie kantonale Stipendien finden Sie auf berufsberatung.ch.

Aus Deutschland oder Österreich?

Die Abschlüsse lassen sich grob vergleichen, sind aber nicht amtlich gleichgestellt:

SchweizDeutschlandÖsterreich
eidg. Fachausweis (BP)z. B. Polier, Fachkaufmann (IHK)z. B. Werkmeister
eidg. Diplom (HFP), «Meister»Meister (HWK/IHK)Meister (Meisterprüfung)
Techniker/in HFStaatlich geprüfte/r Techniker/inWerkmeister, HTL (je nach Fach)

Viele Prüfungsordnungen lassen eine «gleichwertige Qualifikation» zu. Ob Ihr deutscher oder österreichischer Abschluss reicht, entscheidet die zuständige Prüfungsstelle. Wie die Lehrabschlüsse der drei Länder heissen und wie sie sich entsprechen, beschreibt unser Ratgeber Facharbeiterbrief und Facharbeiterausweis.

Checkliste

  • Mein Ziel geklärt: Zusatzausweis, Fachausweis, Meister, Techniker HF oder Fachhochschule
  • Zulassung in der Prüfungsordnung geprüft
  • Beim Anbieter gefragt: Steht der Kurs auf der Meldeliste des Bundes?
  • Geprüft, ob mein steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz ist
  • Mit dem Arbeitgeber über Zeit und Geld gesprochen
  • Rechnung auf meinen Namen, Belege gut aufbewahrt
  • Weiterbildungsvereinbarung gelesen: Betrag, Dauer, Abnahme pro Jahr
  • Nach der Prüfung: Bundesbeitrag innerhalb von zwei Jahren beantragt

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