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Lohn im Kanton Zug · Richtwerte 2026

Lohn Metallbau und Schlosser im Kanton Zug 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Metallbau und Schlosser im Kanton Zug typischerweise rund CHF 71’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 8 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 56’000 bis CHF 97’000.

Spanne CHF 56’000 bis CHF 97’000 brutto pro Jahr · Median rund CHF 71’500

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Lohntabelle Metallbau und Schlosser im Kanton Zug

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Metallbaupraktiker EBACHF 56’000 – CHF 62’500zweijährige Grundbildung
Metallbauer EFZ, EinstiegCHF 60’500 – CHF 67’000vierjährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 65’000 – CHF 73’500Werkstatt und Montage
EFZ, 5–10 Jahre ErfahrungCHF 69’000 – CHF 80’000Schweissprüfungen, Spezialarbeiten
Werkstatt- oder Montageleiter mit eidg. FachausweisCHF 81’000 – CHF 92’000Berufsprüfung, Führung
MetallbaumeisterCHF 88’500 – CHF 97’000höhere Fachprüfung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Zug (+8 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Zug

Zug ist ein kleiner, wirtschaftlich sehr starker Kanton mit Industrie, Handel und vielen Firmenstandorten. Fachkräfte arbeiten vor allem in Zug, Baar, Cham und Steinhausen. Löhne und Wohnkosten gehören zu den höchsten der Schweiz. Die aktuellen Stellen im Bereich Metallbau und Schlosser liegen unter anderem in Zug.

2 offene Stellen im Kanton Zug

Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Mittagsentschädigung und Spesen auf Montage, Zuschläge für Überstunden, Arbeitskleidung und Schutzausrüstung vom Betrieb. Für das Metallgewerbe gibt es einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen, 13. Monatslohn und Spesenregelung; Industriebetriebe unterstehen teils dem GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Welcher GAV gilt, sagt Ihnen der Betrieb.

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Berufsbild Metallbau & Schlosser

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