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Lohn im Kanton Zug · Richtwerte 2026

Lohn Spengler, Dachdecker und Zimmerleute im Kanton Zug 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Spengler, Dachdecker und Zimmerleute im Kanton Zug typischerweise rund CHF 73’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 8 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 58’500 bis CHF 108’000.

Spanne CHF 58’500 bis CHF 108’000 brutto pro Jahr · Median rund CHF 73’500

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Lohntabelle Spengler, Dachdecker und Zimmerleute im Kanton Zug

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Holzbearbeiter / Gebäudehüllenpraktiker EBACHF 58’500 – CHF 65’000zweijährige Grundbildung
Zimmermann, Dachdecker, Spengler EFZ, EinstiegCHF 62’500 – CHF 70’000drei- bzw. vierjährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 69’000 – CHF 78’000selbständige Montage
EFZ, 5–10 Jahre ErfahrungCHF 75’500 – CHF 84’000Abbund, Elementbau, Kundenkontakt
VorarbeiterCHF 81’000 – CHF 92’000Führung einer Gruppe
Polier mit eidg. FachausweisCHF 88’500 – CHF 97’000Berufsprüfung, Baustellenleitung
Meister, ProjektleiterCHF 97’000 – CHF 108’000höhere Fachprüfung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Zug (+8 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Zug

Zug ist ein kleiner, wirtschaftlich sehr starker Kanton mit Industrie, Handel und vielen Firmenstandorten. Fachkräfte arbeiten vor allem in Zug, Baar, Cham und Steinhausen. Löhne und Wohnkosten gehören zu den höchsten der Schweiz. Die aktuellen Stellen im Bereich Spengler, Dachdecker und Zimmerleute liegen unter anderem in Zug, Baar und Hünenberg.

7 offene Stellen im Kanton Zug

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Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Spesen und Mittagsentschädigung auf Baustellen, Zuschläge für Überstunden und Schlechtwetter-Regelungen, Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung vom Betrieb. Oft frühzeitige Pensionierung über Branchenlösungen. Für Zimmerleute gilt der GAV Holzbau, für Dachdecker und Spengler der GAV der Gebäudehülle; beide sind allgemeinverbindlich und legen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest. Die Marktlöhne liegen bei Fachkräften meist über dem Mindestlohn.

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Berufsbild Spengler, Dachdecker & Zimmerleute

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