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Gärtner Jobs in der Schweiz – für Grenzgänger aus Lörrach / Weil am Rhein
Sie wohnen in oder bei Lörrach / Weil am Rhein? Von dort erreichen Sie die Region Basel, das Baselbiet und das Fricktal gut mit Auto oder Bahn. Die Stellen unten liegen im Umkreis von rund 35 km Luftlinie, die nächste zuerst.
Fahrzeiten mit dem Auto (ohne Stau und Grenzwartezeit)
- Weil am Rhein – Basel rund 20 Min
- Lörrach – Basel rund 25 Min
- Lörrach – Liestal rund 25 Min
- Lörrach – Rheinfelden AG rund 20 Min
Das Wichtigste für Grenzgänger aus Deutschland
- Bewilligung G: Als EU-/EFTA-Bürgerin oder -Bürger erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung über den Arbeitgeber beim Kanton. Bedingung: Sie fahren mindestens einmal pro Woche nach Deutschland nach Hause.
- Steuern: Die Schweiz zieht höchstens 4,5 % Quellensteuer ab, Deutschland rechnet sie auf Ihre Einkommensteuer an (Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1 vom Finanzamt).
- Krankenkasse: Innerhalb von drei Monaten nach Stellenantritt entscheiden Sie sich für die Grundversicherung in der Schweiz oder eine Versicherung in Deutschland.
- Abschluss: Ein deutscher oder österreichischer Facharbeiterbrief wird in der Schweiz in der Regel anerkannt; bei reglementierten Berufen prüft das SBFI.
Mehr dazu: Anerkennung des Facharbeiterabschlusses in der Schweiz →
Brauche ich mit meinem Abschluss eine Anerkennung? Anerkennungs-Check →
Was vom Schweizer Lohn netto in Euro bleibt: Grenzgänger-Rechner für Deutschland →
Fahrzeit und Fahrkosten ab Ihrem Wohnort: Pendler-Rechner →
5 offene Stellen, täglich aktualisiert. Festanstellungen direkt beim Unternehmen, Bewerbung in wenigen Minuten online, für Sie kostenlos und diskret.
Berufsbild, Lohn und Weiterbildung →
Suche verfeinern: Stelle und PLZ
Aktuelle Stellen
Kundengärtner mit Berufserfahrung (Landschaftsgärtner EFZ) (w/m/d)
Selbstständige Durchführung anspruchsvoller Pflege- und Unterhaltsarbeiten in unseren Gärten und bei Kunden; Führung einer kleinen Equipe mit 2-3 Mitarbeitenden
Landschaftsgärtner EFZ (w/m/d)
Zusammenarbeit in bestehenden Equipen; Selbstständige Ausführung von Pflege- und Unterhaltsarbeiten sowie kleinen Umänderungen in Gärten
Mitarbeiter Gartenbau Neu- und Umbau (w/m/d)
Selbstständige Ausführung von Neu- und Umbaubaustellen; Fachgerechte Umsetzung aller Arbeiten gemäss Plänen, Vorgaben und Kundenwünschen
Vorarbeiter Gartenbau Neu- und Umbau (w/m/d)
Selbstständige Führung von Neu- und Umbaubaustellen; Organisation und Koordination der täglichen Baustellenabläufe
Vorarbeiter Landschaftsgärtner (w/m/d)
Unterhaltsarbeiten in privaten und öffentlichen Umgebungen; Gestaltung, Pflege und Instandhaltung von Gärten
Grenzgänger kurz erklärt: Bewilligung G, Netto-Lohn, Quellensteuer
Je rund zwei Minuten, mit Untertiteln. Der Player lädt erst beim Klick (YouTube).
Die Bewilligung G: Antrag, Unterlagen, Gültigkeit
Schweizer Lohn: Was bleibt netto in Euro?
Quellensteuer, Formular Gre-1 und 60-Tage-Regel
Transkripte der Videos lesen
Grenzgänger Schweiz: Welche Bewilligung brauche ich? Die Bewilligung G in 2 Minuten erklärt
Sie wohnen in Deutschland oder Österreich und möchten in der Schweiz arbeiten? Dann brauchen Sie die Grenzgängerbewilligung G. Was das ist und wie Sie sie bekommen, erklären wir in zwei Minuten. Die Bewilligung G ist für Personen aus der EU oder EFTA, die in der Schweiz arbeiten und mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort im Grenzland zurückkehren. Sie beantragen die Bewilligung nicht selbst. Ihr Schweizer Arbeitgeber reicht den Antrag beim Migrationsamt des Kantons ein, in dem Sie arbeiten. Dafür brauchen Sie vier Dinge: den Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage, einen gültigen Pass oder Personalausweis, einen Wohnsitznachweis aus dem Grenzland und ein Passfoto. Die Bewilligung gilt für die Dauer des Arbeitsvertrags, bei unbefristeten Verträgen für fünf Jahre, und lässt sich verlängern. Die Bearbeitung dauert je nach Kanton wenige Tage bis einige Wochen. Arbeiten dürfen Sie erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Wechseln Sie später die Stelle innerhalb der Schweiz, meldet das der neue Arbeitgeber. Die Bewilligung bleibt bestehen. Und Ihr Berufsabschluss? In den meisten Berufen brauchen Sie keine Anerkennung. Ob Ihr Beruf zu den Ausnahmen gehört, zeigt unser Anerkennungs-Check in einer Minute. Alle Details, auch zu Quellensteuer und Krankenkasse, finden Sie in unserem Ratgeber. Und wenn Sie eine Festanstellung in der Schweiz suchen: Wir vermitteln kostenlos und diskret.
Schweizer Lohn als Grenzgänger: Was bleibt netto in Euro? Abzüge einfach erklärt
Ein Schweizer Bruttolohn klingt hoch. Aber was bleibt davon als Grenzgänger netto übrig, in Euro? Wir zeigen Ihnen die Abzüge in zwei Minuten. Zuerst zum Lohn selbst. In der Schweiz wird er als Bruttojahreslohn genannt, meist inklusive dreizehntem Monatslohn, der im November oder Dezember ausbezahlt wird. Die übliche Wochenarbeitszeit liegt bei 40 bis 42,5 Stunden, Ferien mindestens vier Wochen, oft fünf. Vom Bruttolohn gehen die Sozialabgaben ab: 5,3 Prozent für die AHV, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung. Dazu 1,1 Prozent Arbeitslosenversicherung und rund 1 bis 2 Prozent für die Nichtberufsunfallversicherung. Der zweite Abzug ist die Pensionskasse, die berufliche Vorsorge. Ihr Beitrag steigt mit dem Alter. Zusammen mit den Sozialabgaben sind das meist etwa 10 bis 16 Prozent des Bruttolohns. Drittens die Steuer. Mit Wohnsitz in Deutschland zieht der Schweizer Arbeitgeber 4,5 Prozent Quellensteuer ab. Versteuert wird der Lohn in Deutschland, die Schweizer Quellensteuer wird dort angerechnet. Und die Krankenkasse? Sie wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern separat bezahlt. Innerhalb von drei Monaten entscheiden Sie, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland versichern. Ein häufiger Fehler: den Schweizer Bruttolohn nur mit dem Wechselkurs umzurechnen. Entscheidend ist, was nach Sozialabgaben, Steuern und Krankenkasse übrig bleibt, und was Wohnen und Leben an Ihrem Wohnort kosten. Die schnelle Antwort in Euro liefert unser Grenzgänger-Rechner: Schweizer Jahreslohn eingeben, Alter, Steuerklasse und Bundesland wählen, und Sie sehen Ihr Netto neben Ihrem heutigen Lohn.
Quellensteuer für Grenzgänger: 4,5 Prozent, Formular Gre-1 und die 60-Tage-Regel erklärt
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz. Wo zahlen Sie dann Steuern? Die Antwort heisst Quellensteuer, und so funktioniert sie. Der Schweizer Arbeitgeber zieht 4,5 Prozent des Bruttolohns als Quellensteuer ab. Das ist alles, was in der Schweiz an Steuer anfällt. Versteuert wird der Lohn in Deutschland. Die Schweizer Quellensteuer wird dort angerechnet, Sie zahlen also nicht doppelt. In Deutschland geben Sie eine Steuererklärung ab und leisten in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen. Damit der Arbeitgeber nur 4,5 Prozent abzieht, brauchen Sie die Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts, das Formular Gre-1. Geben Sie es Ihrem Arbeitgeber ab, am besten vor dem ersten Arbeitstag. Jetzt die 60-Tage-Regel: Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht an Ihren Wohnort zurück, verlieren Sie den Grenzgängerstatus für die Steuer. Dann besteuert die Schweiz den gesamten Lohn. Dienstreisen mit Übernachtung zählen dazu. Homeoffice-Tage in Deutschland zählen nicht als solche Tage. Sie müssen aber regelmässig an den Arbeitsort pendeln: mindestens an einem Tag pro Woche oder fünf Tagen pro Monat. Diese Regel steht seit Januar 2026 ausdrücklich im Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Unser Tipp: Führen Sie einen Kalender mit Pendel-, Homeoffice- und Reisetagen. Das Finanzamt darf ihn verlangen. Was unter dem Strich netto bleibt, zeigt Ihnen unser Grenzgänger-Rechner in einer Minute. Alle weiteren Details zu Bewilligung und Krankenkasse finden Sie in unserem Ratgeber.
Die Entfernung ist Luftlinie ab Lörrach / Weil am Rhein; die Stellen liegen vor allem in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn. Alle Gärtner-Stellen in der ganzen Schweiz →
Weitere Berufe für Grenzgänger aus Lörrach / Weil am Rhein: Kaufmännische Berufe (45) · Spengler, Dachdecker & Zimmerleute (13) · Logistik & Lager (10) · Automobil-Mechatroniker (9) · Lebensmittelproduktion (8) · Schreiner & Küchenmonteure (7) · Maler, Gipser & Bodenleger (6)