Ratgeber für Facharbeiter
Facharbeiter in Deutschland, Österreich und der Schweiz: die Unterschiede
Wer als Facharbeiter aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz wechselt, findet vieles vertraut: Lehre, Betrieb, Werkstatt. Unterschiede gibt es bei der Arbeitszeit, beim Urlaub, bei der Kündigung und beim Lohnsystem. In der Schweiz arbeiten Sie meist länger pro Woche und haben gesetzlich weniger Ferien. Es gibt keinen landesweiten Mindestlohn, dafür Gesamtarbeitsverträge in vielen Branchen. Die Krankenkasse zahlen Sie selbst. Und im Betrieb wird Schweizerdeutsch gesprochen. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Punkte in einer Tabelle und erklärt sie kurz.
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Der komplette Ratgeber plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine grosse Vergleichstabelle zum Ausdrucken, Fragen für das Vertragsgespräch und ein kleines Schweizerdeutsch-Glossar für die Werkstatt. Kostenlos per E-Mail.
Der Vergleich auf einen Blick
| Thema | Schweiz | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|---|
| Lehre (Dauer) | 2 Jahre (EBA) oder 3–4 Jahre (EFZ) | meist 2–3 Jahre | 2–4 Jahre |
| Gesetzliche Höchstarbeitszeit | je nach Betrieb 45 oder 50 Std./Woche (siehe unten) | 8 Std. pro Werktag, ausnahmsweise 10 | normal 40 Std./Woche, höchstens 12 Std./Tag und 60 Std./Woche, im Schnitt 48 |
| Übliche Wochenarbeitszeit | rund 41,7 Std. laut Verträgen (Schnitt, BFS) | je nach Tarif oder Vertrag | je nach Kollektivvertrag, gesetzlich normal 40 Std. |
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 4 Wochen (unter 20 Jahren: 5) | 20 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche (Gesetz: 24 Werktage) | 5 Wochen (25 Arbeitstage), nach 25 Dienstjahren 6 Wochen |
| 13. Monatslohn | kein Gesetz, häufig über Vertrag oder GAV | steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag, nicht im Gesetz | Urlaubs- und Weihnachtsgeld meist im Kollektivvertrag |
| Probezeit | 1 Monat, mit schriftlicher Abmachung bis 3 Monate | bis 6 Monate | bis 1 Monat |
| Mindestlohn | kein landesweiter; GAV, NAV, einige Kantone | Mindestlohn per Gesetz (MiLoG) | keiner im Gesetz, Untergrenze im Kollektivvertrag |
| Krankenversicherung | Prämie zahlen Sie selbst an die Krankenkasse | Abzug vom Lohn | Abzug vom Lohn |
Die Zahlen sind gesetzliche Mindest- oder Höchstwerte. Ihr Vertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag kann bessere Regeln enthalten.
Lehre: ähnlicher Aufbau, andere Namen
Alle drei Länder bilden im Betrieb und in der Berufsschule aus. In der Schweiz heisst der Abschluss «Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis» (EFZ, drei oder vier Jahre). Die kürzere Lehre schliesst mit dem «Eidgenössischen Berufsattest» ab (EBA, zwei Jahre).
Wie Gesellenbrief, Lehrabschlusszeugnis und EFZ zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Facharbeiterbrief und Facharbeiterausweis. Die meisten Handwerksberufe sind in der Schweiz nicht reglementiert. Eine Ausnahme sind zum Beispiel gewisse Elektroarbeiten. Wann Sie eine Anerkennung brauchen: Anerkennung von Abschlüssen aus Deutschland und Österreich.
Arbeitszeit: in der Schweiz meist länger
Das Schweizer Arbeitsgesetz setzt eine Grenze pro Woche. Wo sie liegt, hängt von der Art des Betriebs ab:
| Wo Sie arbeiten | Obergrenze pro Woche |
|---|---|
| Industriebetrieb, Büro, technische Stelle | 45 Stunden |
| alle anderen Betriebe, etwa viele im Handwerk | 50 Stunden |
Das ist die Obergrenze, nicht die normale Arbeitszeit. In den Verträgen von Vollzeitbeschäftigten steht im Schnitt rund 41,7 Stunden pro Woche (Bundesamt für Statistik). Je nach Branche und Betrieb liegt der Wert etwas darunter oder darüber.
In Deutschland regelt das Gesetz die Arbeitszeit pro Tag: höchstens 8 Stunden pro Werktag, mit Ausgleich bis 10. In Österreich liegt die Normalarbeitszeit bei 40 Stunden pro Woche. Viele Tarif- und Kollektivverträge sehen weniger vor.
Wichtig für Sie: Vergleichen Sie Stellen immer über die Stunden pro Jahr. Nur so ist ein Lohnangebot fair vergleichbar. Ziehen Sie dafür Ferien und Feiertage von den Arbeitswochen ab.
Ferien und Feiertage
Das Gesetz in der Schweiz verlangt vier Wochen Ferien pro Jahr, bis zum 20. Geburtstag fünf Wochen. Das ist weniger als in Österreich (fünf Wochen) und gleich viel wie in Deutschland (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). In der Praxis geben viele Schweizer Betriebe und Gesamtarbeitsverträge fünf Wochen oder mehr.
Bei den Feiertagen gilt in der Schweiz nur der 1. August im ganzen Land. Den Rest regelt jeder Kanton selbst. Welche Feiertage an Ihrem Arbeitsort gelten, erfahren Sie beim Kanton oder im Betrieb.
13. Monatslohn
Im Schweizer Gesetz steht kein 13. Monatslohn. Er ist aber weit verbreitet. Oft steht er im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag der Branche. Fragen Sie vor der Unterschrift: Ist der Lohn «12-mal» oder «13-mal» gemeint?
In Österreich sehen die meisten Kollektivverträge Urlaubs- und Weihnachtsgeld vor. In Deutschland hängt Weihnachtsgeld vom Tarifvertrag oder vom Arbeitsvertrag ab.
Kündigung und Probezeit
In der Schweiz ist der Kündigungsschutz schwächer als in Deutschland. Eine Kündigung braucht grundsätzlich keinen Grund. Sie darf aber nicht missbräuchlich sein, zum Beispiel als Rache. Bei Krankheit oder Unfall gibt es Sperrfristen.
Die gesetzlichen Fristen nach der Probezeit, jeweils auf Ende Monat:
- 1. Dienstjahr: 1 Monat
- 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
- ab 10. Dienstjahr: 3 Monate
In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitenden. Dort braucht der Arbeitgeber nach sechs Monaten einen Grund. In Österreich gelten seit 2021 für Arbeiter und Angestellte die gleichen Fristen.
GAV, Tarifvertrag, Kollektivvertrag
Das Prinzip ist in allen drei Ländern gleich: Gewerkschaften und Arbeitgeber handeln Regeln für eine ganze Branche aus. Nur die Namen sind anders:
| Schweiz | Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|---|
| Name | Gesamtarbeitsvertrag (GAV) | Tarifvertrag | Kollektivvertrag (KV) |
| Was drinsteht | z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn | z. B. Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen | z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld |
In der Schweiz kann der Bund einen GAV für allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für alle Betriebe der Branche, auch ohne Mitgliedschaft im Verband. Beispiele sind das Bauhauptgewerbe und die Elektrobranche. Ob für Ihre Stelle ein GAV gilt, sehen Sie im Arbeitsvertrag. Sonst fragen Sie den Betrieb.
Mindestlohn: drei verschiedene Systeme
- Schweiz: Es gibt keinen Mindestlohn für das ganze Land. Mindestlöhne stehen in allgemeinverbindlichen GAV, in Normalarbeitsverträgen (NAV) oder in einigen Kantonen in einem eigenen Gesetz. Der Mindestlohnrechner des SECO zeigt, welche Regel für eine Tätigkeit gilt.
- Deutschland: Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn für alle. Dazu kommen Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen.
- Österreich: Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Untergrenze steht im Kollektivvertrag der Branche.
Abzüge vom Lohn
Auch in der Schweiz zieht der Arbeitgeber Beiträge vom Bruttolohn ab:
- AHV/IV/EO (Rente, Invalidität, Erwerbsersatz): 5,3 % Ihr Anteil, der Arbeitgeber zahlt gleich viel
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 1,1 % Ihr Anteil, bis zu einer Lohngrenze
- Pensionskasse (berufliche Vorsorge): je nach Alter und Kasse
- Unfallversicherung für Unfälle in der Freizeit: je nach Betrieb
Der grösste Unterschied: Die Krankenkasse wird in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen. Jede Person schliesst die Grundversicherung selbst ab und zahlt die Prämie selbst. Ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, etwa als Grenzgänger, gelten andere Regeln. Mit Ausweis B wird die Steuer oft direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Was beim Umzug sonst zu erledigen ist und in welcher Reihenfolge, steht im Fahrplan für den Umzug in die Schweiz.
Umgangsformen im Betrieb
Hier gibt es keine Gesetze, nur Erfahrungswerte. Ein paar einfache Tipps:
- Du oder Sie: In vielen Werkstätten und auf Baustellen duzt man sich. Warten Sie aber, bis man Ihnen das Du anbietet. Mit Kunden bleibt man meist beim Sie.
- Termine: Kommen Sie pünktlich. Wenn Sie sich verspäten, melden Sie sich kurz vorher.
- Ton: Kritik wird oft freundlich und indirekt verpackt. Ein «Chönntisch das no luege?» ist meistens eine klare Bitte.
- Absprachen: Was abgemacht ist, gilt. Halten Sie sich daran, und sagen Sie früh Bescheid, wenn es nicht klappt.
Sprache: Schweizerdeutsch
Geschrieben wird in der Schweiz Hochdeutsch, mit kleinen Unterschieden: Es gibt kein «ß», man schreibt «ss». Gesprochen wird im Alltag fast immer Schweizerdeutsch, auch im Betrieb und am Telefon. Das klingt anfangs fremd. Mit der Zeit gewöhnt sich das Ohr daran. Selber Schweizerdeutsch sprechen müssen Sie nicht. Hochdeutsch wird überall verstanden. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie einfach nach. Das ist völlig normal.
Ein paar Wörter, die Sie sofort brauchen: «Znüni» (Pause am Morgen), «Feierabig» (Feierabend), «Büez» (Arbeit), «Grüezi» (Guten Tag, beim Sie). Ein grösseres Glossar finden Sie im PDF.
Checkliste vor dem Wechsel
- Wochenarbeitszeit im Vertrag geprüft und Lohn auf die Stunde umgerechnet
- Ferienanspruch und Feiertage des Kantons nachgeschaut
- Geklärt: 12 oder 13 Monatslöhne?
- Probezeit und Kündigungsfrist im Vertrag gelesen
- Gefragt, ob ein GAV gilt und welcher
- Krankenkasse eingeplant (bei Wohnsitz in der Schweiz innert drei Monaten anmelden)
- Abzüge vom Lohn grob durchgerechnet
- Ohr an Schweizerdeutsch gewöhnt, z. B. mit Radio SRF
Aktuelle Stellen finden Sie unter Jobs entdecken.
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