Ratgeber für Facharbeiter
Als Facharbeiter in die Schweiz auswandern: der Fahrplan in acht Schritten
Der Umzug aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz ist gut machbar, wenn Sie die Reihenfolge einhalten. Am Anfang steht der unterschriebene Arbeitsvertrag. Er öffnet die Tür zur Bewilligung. Dann folgen Gemeinde, Wohnung, Krankenkasse, Umzug und Fahrzeug. Drei Fristen sollten Sie kennen: 14 Tage für die Anmeldung, und zwar vor Arbeitsbeginn, drei Monate für die Krankenkasse und zwölf Monate für den Führerausweis. Hier finden Sie alle acht Schritte der Reihe nach, in einfachen Worten.
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Der komplette Fahrplan plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Umzugs-Zeitplan zum Ausfüllen, eine Fristen-Übersicht mit Ihren eigenen Stichtagen und eine Checkliste der Unterlagen für die Wohnungssuche. Kostenlos per E-Mail.
Schritt 1: Zuerst die Stelle
Ziehen Sie nicht auf gut Glück um. Suchen Sie zuerst eine Stelle und unterschreiben Sie den Arbeitsvertrag. Der Vertrag ist der Schlüssel für alles Weitere: für die Bewilligung, für die Wohnung und oft auch für das Bankkonto.
- Lehre und Berufserfahrung zählen. Legen Sie Gesellenbrief oder Lehrabschluss und Zeugnisse bei. Die meisten Berufe brauchen in der Schweiz keine Anerkennung. Die wenigen Ausnahmen stehen in unserem Ratgeber zur Anerkennung.
- Fragen Sie im Gespräch nach dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Viele Branchen haben einen GAV. Er regelt Arbeitszeit, Ferien und Mindestlöhne.
- Planen Sie den Eintrittstermin mit Luft: Zwischen Vertrag und erstem Arbeitstag brauchen Sie Zeit für Wohnung, Umzug und Anmeldung.
Was im Arbeitsalltag anders ist als in Deutschland oder Österreich, etwa bei Arbeitszeit, Ferien und Kündigung, lesen Sie im Ländervergleich für Facharbeiter.
Schritt 2: Bewilligung und Anmeldung bei der Gemeinde
Deutschland und Österreich gehören zur EU. Für Sie gilt deshalb die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz. Eine Arbeitserlaubnis müssen Sie nicht beantragen. Liegt ein Arbeitsvertrag vor, steht Ihnen ein Aufenthaltsausweis zu. Welcher es wird, hängt von der Dauer des Vertrags ab.
| Ihr Vertrag | Ausweis | Gültigkeit |
|---|---|---|
| unbefristet oder mindestens 365 Tage | Ausweis B | fünf Jahre, danach verlängerbar |
| drei Monate bis unter ein Jahr | Ausweis L | so lange wie der Vertrag |
| unter drei Monaten im Kalenderjahr | keine Bewilligung, Online-Meldeverfahren | – |
So läuft es ab: Sie melden sich innert 14 Tagen nach der Einreise bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an, und zwar vor dem ersten Arbeitstag. Nehmen Sie Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag mit. Welche Unterlagen Ihre Gemeinde sonst noch will, steht meist auf ihrer Webseite. Den Ausweis erhalten Sie danach per Post.
Schritt 3: Wohnung suchen
Das ist für viele der schwierigste Teil. In beliebten Regionen gibt es wenige freie Wohnungen und viele Bewerbungen.
- Unterlagen: Verwaltungen wollen meist ein Anmeldeformular, eine Kopie von Ausweis oder Arbeitsvertrag und einen Betreibungsregisterauszug. Er zeigt, ob gegen Sie Schulden eingetrieben werden. Als Neuzuzüger können Sie noch keinen Schweizer Auszug vorlegen. Viele Verwaltungen akzeptieren stattdessen eine Bonitätsauskunft aus dem Heimatland, etwa die SCHUFA-Auskunft aus Deutschland oder eine Auskunft des KSV1870 aus Österreich. Fragen Sie im Zweifel kurz nach. Eine Bestätigung Ihres neuen Arbeitgebers hilft zusätzlich.
- Mietkaution: Bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten. Das Geld kommt auf ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen.
- Nebenkosten: Zur Miete kommen meist Nebenkosten für Heizung und Wasser dazu. Fragen Sie danach.
- Übergang: Viele starten mit einem möblierten Zimmer oder einer Wohnung auf Zeit und suchen dann vor Ort in Ruhe weiter.
Schritt 4: Krankenkasse
In der Schweiz zieht der Arbeitgeber die Krankenkasse nicht vom Lohn ab. Sie schliessen die Grundversicherung selbst ab und zahlen die Prämie jeden Monat.
- Frist: innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme. Die Versicherung gilt dann rückwirkend, die Prämie ebenfalls.
- Wer die Frist verpasst, zahlt einen Zuschlag. Die Behörde kann Sie dann einer Kasse zuweisen.
- Prämien vergleichen: Wie hoch die Prämie ist, richtet sich nach Wohnort, Alter, gewähltem Modell und Franchise. Mit der Franchise legen Sie fest, bis zu welcher Summe Sie Ihre Arztkosten jedes Jahr selbst übernehmen.
- Unfall: Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie über ihn auch in der Freizeit gegen Unfall versichert. Dann können Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen lassen.
Schritt 5: Umzugsgut, Zoll und Auto
Hausrat: Möbel und persönliche Sachen bringen Sie zollfrei als Übersiedlungsgut in die Schweiz. Bedingung: Sie haben die Sachen mindestens sechs Monate selbst gebraucht und nutzen sie weiter. Am Zoll zeigen Sie das Formular 18.44, eine Liste der Gegenstände und einen Nachweis für den Umzug, etwa Arbeits- oder Mietvertrag oder die Abmeldebestätigung. Der Zoll muss offen sein, achten Sie auf die Öffnungszeiten.
Werkzeug: Fragen Sie beim Zoll nach, wenn Sie viel eigenes Werkzeug oder Maschinen mitnehmen.
Auto: Auch das Auto kann Übersiedlungsgut sein, wenn Sie es mindestens sechs Monate genutzt haben. Es muss beim ersten Grenzübertritt an einer besetzten Zollstelle verzollt werden. Danach brauchen Sie Schweizer Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons. Die Frist beträgt in der Regel ein Jahr ab Einreise; fragen Sie bei Ihrem Kanton nach.
Führerausweis: Mit dem deutschen oder österreichischen Führerschein dürfen Sie zwölf Monate fahren. Spätestens dann tauschen Sie ihn gegen einen Schweizer Führerausweis. Für EU-Ausweise ist keine Kontrollfahrt nötig.
Schritt 6: Steuern
Mit Ausweis B oder L zahlen Sie Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Sie müssen also in der Regel keine Steuererklärung ausfüllen.
- Zu viel bezahlt? Wer hohe Abzüge hat, etwa wegen eines weiten Arbeitswegs oder wegen Einzahlungen in die Säule 3a, kann beim Steueramt verlangen, nachträglich ordentlich veranlagt zu werden. Stichtag ist der 31. März des Folgejahres, eine Verlängerung gibt es nicht. Bedenken Sie: Wer diesen Weg wählt, wird auch in den kommenden Jahren so veranlagt.
- Ab einem bestimmten Lohn macht das Steueramt die ordentliche Veranlagung automatisch.
- Wohnort zählt: Die Steuern sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich hoch.
Schritt 7: Sozialversicherungen kurz erklärt
Mit dem ersten Lohn sind Sie automatisch versichert. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge vom Lohn ab:
- AHV, IV, EO: Rente, Invalidität, Erwerbsersatz zum Beispiel bei Militärdienst oder Mutterschaft
- ALV: Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung: über den Arbeitgeber
- Pensionskasse (BVG): berufliche Vorsorge, ab einem Mindestlohn
Ihre Rentenjahre aus Deutschland oder Österreich gehen nicht verloren. Melden Sie der Rentenversicherung nur Ihre neue Adresse.
Schritt 8: Alltag in der Schweiz
- Sprache: Im Betrieb sprechen die Kollegen untereinander Schweizerdeutsch. Mit Ihnen reden viele Hochdeutsch. Nach einigen Wochen verstehen Sie das meiste. Zuhören hilft mehr als nachahmen.
- Arbeitszeit: In Industriebetrieben sind mehr als 45 Wochenstunden nicht erlaubt, in vielen Handwerksbetrieben liegt die Grenze bei 50. Wie lange Sie normal arbeiten, regelt Ihr Vertrag oder der GAV.
- Ferien: Mindestens vier Wochen pro Jahr, bis zum 20. Geburtstag mindestens fünf. Viele GAV geben mehr.
- Lebenskosten: Miete, Krankenkasse und Lebensmittel sind teurer als in Deutschland oder Österreich. Rechnen Sie vor dem Umzug mit einem ehrlichen Budget.
Alternative: Grenzgänger
Wer nahe der Grenze wohnt, kann auch dort wohnen bleiben und in der Schweiz arbeiten. Dafür gibt es die Grenzgängerbewilligung G. Sie müssen mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort im Ausland zurückkehren. Steuern und Krankenkasse funktionieren dann anders. Klären Sie diese Punkte vor dem Entscheid.
Die Fristen auf einen Blick
| Was | Frist | Wo |
|---|---|---|
| Anmeldung | innert 14 Tagen nach Einreise, vor dem ersten Arbeitstag | Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde |
| Krankenkasse | innert drei Monaten nach Wohnsitznahme | Krankenkasse nach Wahl |
| Führerausweis | innert zwölf Monaten | Strassenverkehrsamt |
| Auto einlösen | in der Regel innert eines Jahres ab Einreise, kantonal prüfen | Strassenverkehrsamt |
| Antrag ordentliche Veranlagung | bis 31. März des Folgejahres | Steueramt des Wohnkantons |
Checkliste
- Arbeitsvertrag unterschrieben, Eintrittstermin mit genug Zeit für den Umzug
- Wohnung oder Übergangslösung gefunden, Mietvertrag vorhanden
- Bonitätsauskunft aus dem Heimatland für die Wohnungssuche bereit
- Abmeldung im Heimatland, Abmeldebestätigung aufbewahrt
- Anmeldung bei der Gemeinde innert 14 Tagen und vor dem ersten Arbeitstag
- Krankenkasse innert drei Monaten abgeschlossen
- Formular 18.44 und Liste für das Umzugsgut vorbereitet
- Auto und Führerausweis rechtzeitig umgeschrieben
- Bankkonto für Lohn und Miete eröffnet
Aktuelle Stellen finden Sie unter Jobs entdecken.
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Der komplette Fahrplan plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Umzugs-Zeitplan zum Ausfüllen, eine Fristen-Übersicht mit Ihren eigenen Stichtagen und eine Checkliste der Unterlagen für die Wohnungssuche. Kostenlos per E-Mail.
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