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Lohn im Kanton Luzern · Richtwerte 2026

Lohn Maurer und Strassenbau im Kanton Luzern 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Maurer und Strassenbau im Kanton Luzern typischerweise rund CHF 68’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 2 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 54’000 bis CHF 93’000.

Spanne CHF 54’000 bis CHF 93’000 brutto pro Jahr · Median rund CHF 68’500

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Lohntabelle Maurer und Strassenbau im Kanton Luzern

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Bauarbeiter ohne BerufsabschlussCHF 54’000 – CHF 61’000Anlernen auf der Baustelle
Baupraktiker EBACHF 57’000 – CHF 62’500zweijährige Grundbildung
Maurer oder Strassenbauer EFZ, EinstiegCHF 61’000 – CHF 66’500dreijährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 64’500 – CHF 72’500selbständige Arbeiten
Baumaschinenführer mit AusweisenCHF 66’500 – CHF 76’500Bagger, Walze, Kran
VorarbeiterCHF 73’500 – CHF 83’500Führung einer Gruppe
Polier mit eidg. FachausweisCHF 83’500 – CHF 93’000Berufsprüfung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Luzern (-2 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern ist das Zentrum der Zentralschweiz, mit Gewerbe, Bau, Industrie und Dienstleistungen. Arbeitsorte für Fachkräfte sind die Stadt Luzern und die Agglomeration (Emmen, Kriens, Ebikon) sowie Sursee und Willisau. Von Luzern aus sind auch Zug, Schwyz und Aargau gut erreichbar. Die aktuellen Stellen im Bereich Maurer und Strassenbau liegen unter anderem in Buttisholz.

1 offene Stelle im Kanton Luzern

Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Mittagsentschädigung, Reisezeit- und Spesenregelung nach Landesmantelvertrag, Schlechtwetterentschädigung, Frühpensionierung ab 60 über die Stiftung FAR, Arbeitskleidung vom Betrieb. Für Maurer, Strassenbauer, Grund- und Leitungsbauer gilt der allgemeinverbindliche Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV). Er legt Mindestlöhne nach Lohnklasse und Region, den 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest. Die Marktlöhne für erfahrene Fachkräfte liegen meist darüber.

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Berufsbild Maurer & Strassenbau

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