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Lohn im Kanton Zug · Richtwerte 2026

Lohn Maurer und Strassenbau im Kanton Zug 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Maurer und Strassenbau im Kanton Zug typischerweise rund CHF 75’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 8 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 59’500 bis CHF 102’500.

Spanne CHF 59’500 bis CHF 102’500 brutto pro Jahr · Median rund CHF 75’500

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Lohntabelle Maurer und Strassenbau im Kanton Zug

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Bauarbeiter ohne BerufsabschlussCHF 59’500 – CHF 67’000Anlernen auf der Baustelle
Baupraktiker EBACHF 62’500 – CHF 69’000zweijährige Grundbildung
Maurer oder Strassenbauer EFZ, EinstiegCHF 67’000 – CHF 73’500dreijährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 71’500 – CHF 80’000selbständige Arbeiten
Baumaschinenführer mit AusweisenCHF 73’500 – CHF 84’000Bagger, Walze, Kran
VorarbeiterCHF 81’000 – CHF 92’000Führung einer Gruppe
Polier mit eidg. FachausweisCHF 92’000 – CHF 102’500Berufsprüfung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Zug (+8 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Zug

Zug ist ein kleiner, wirtschaftlich sehr starker Kanton mit Industrie, Handel und vielen Firmenstandorten. Fachkräfte arbeiten vor allem in Zug, Baar, Cham und Steinhausen. Löhne und Wohnkosten gehören zu den höchsten der Schweiz. Die aktuellen Stellen im Bereich Maurer und Strassenbau liegen unter anderem in Unterägeri.

1 offene Stelle im Kanton Zug

Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Mittagsentschädigung, Reisezeit- und Spesenregelung nach Landesmantelvertrag, Schlechtwetterentschädigung, Frühpensionierung ab 60 über die Stiftung FAR, Arbeitskleidung vom Betrieb. Für Maurer, Strassenbauer, Grund- und Leitungsbauer gilt der allgemeinverbindliche Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV). Er legt Mindestlöhne nach Lohnklasse und Region, den 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest. Die Marktlöhne für erfahrene Fachkräfte liegen meist darüber.

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Berufsbild Maurer & Strassenbau

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