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Lohn im Kanton Luzern · Richtwerte 2026

Lohn Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Luzern 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Luzern typischerweise rund CHF 68’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 2 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 55’000 bis CHF 93’000.

Spanne CHF 55’000 bis CHF 93’000 brutto pro Jahr · Median rund CHF 68’500

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Lohntabelle Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Luzern

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Montage-Elektriker EFZ, EinstiegCHF 55’000 – CHF 61’000dreijährige Lehre
Elektroinstallateur EFZ, EinstiegCHF 59’000 – CHF 64’500vierjährige Lehre
Installateur Sanitär, Heizung oder Lüftung EFZ, EinstiegCHF 57’000 – CHF 62’500dreijährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 62’500 – CHF 70’500selbständige Montage
EFZ, 5–10 Jahre ErfahrungCHF 66’500 – CHF 78’500Service, Inbetriebnahme, Spezialgebiete
Chefmonteur / Projektleiter mit eidg. FachausweisCHF 78’500 – CHF 93’000Berufsprüfung, Führung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Luzern (-2 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern ist das Zentrum der Zentralschweiz, mit Gewerbe, Bau, Industrie und Dienstleistungen. Arbeitsorte für Fachkräfte sind die Stadt Luzern und die Agglomeration (Emmen, Kriens, Ebikon) sowie Sursee und Willisau. Von Luzern aus sind auch Zug, Schwyz und Aargau gut erreichbar. Die aktuellen Stellen im Bereich Elektro und Gebäudetechnik liegen unter anderem in Hildisrieden.

1 offene Stelle im Kanton Luzern

Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Mittagsentschädigung und Spesen auf der Baustelle, Pikettentschädigung im Service, oft Geschäftsfahrzeug und Arbeitskleidung vom Betrieb. Für die Elektroinstallation gilt in den meisten Kantonen der allgemeinverbindliche GAV der Elektro- und Telekommunikationsbranche, für Sanitär, Heizung, Lüftung und Spengler der GAV der Gebäudetechnik. Beide legen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest; welcher gilt, sagt Ihnen der Betrieb. Die Marktlöhne liegen bei Fachkräften meist über dem Mindestlohn.

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