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Lohn im Kanton Zug · Richtwerte 2026
Lohn Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Zug 2026
Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Zug typischerweise rund CHF 75’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 8 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 60’500 bis CHF 102’500.
Spanne CHF 60’500 bis CHF 102’500 brutto pro Jahr · Median rund CHF 75’500
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Lohntabelle Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Zug
| Stufe | Lohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Montage-Elektriker EFZ, Einstieg | CHF 60’500 – CHF 67’000 | dreijährige Lehre |
| Elektroinstallateur EFZ, Einstieg | CHF 65’000 – CHF 71’500 | vierjährige Lehre |
| Installateur Sanitär, Heizung oder Lüftung EFZ, Einstieg | CHF 62’500 – CHF 69’000 | dreijährige Lehre |
| EFZ, 3–5 Jahre Erfahrung | CHF 69’000 – CHF 78’000 | selbständige Montage |
| EFZ, 5–10 Jahre Erfahrung | CHF 73’500 – CHF 86’500 | Service, Inbetriebnahme, Spezialgebiete |
| Chefmonteur / Projektleiter mit eidg. Fachausweis | CHF 86’500 – CHF 102’500 | Berufsprüfung, Führung |
Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Zug (+8 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.
Arbeiten im Kanton Zug
Zug ist ein kleiner, wirtschaftlich sehr starker Kanton mit Industrie, Handel und vielen Firmenstandorten. Fachkräfte arbeiten vor allem in Zug, Baar, Cham und Steinhausen. Löhne und Wohnkosten gehören zu den höchsten der Schweiz. Die aktuellen Stellen im Bereich Elektro und Gebäudetechnik liegen unter anderem in Baar.
1 offene Stelle im Kanton Zug
Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag
13. Monatslohn, Mittagsentschädigung und Spesen auf der Baustelle, Pikettentschädigung im Service, oft Geschäftsfahrzeug und Arbeitskleidung vom Betrieb. Für die Elektroinstallation gilt in den meisten Kantonen der allgemeinverbindliche GAV der Elektro- und Telekommunikationsbranche, für Sanitär, Heizung, Lüftung und Spengler der GAV der Gebäudetechnik. Beide legen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest; welcher gilt, sagt Ihnen der Betrieb. Die Marktlöhne liegen bei Fachkräften meist über dem Mindestlohn.
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