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Lohn im Kanton Glarus · Richtwerte 2026

Lohn Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus 2026

Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus typischerweise rund CHF 66’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 5 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 53’000 bis CHF 90’500.

Spanne CHF 53’000 bis CHF 90’500 brutto pro Jahr · Median rund CHF 66’500

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Lohntabelle Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus

StufeLohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.)Hinweis
Montage-Elektriker EFZ, EinstiegCHF 53’000 – CHF 59’000dreijährige Lehre
Elektroinstallateur EFZ, EinstiegCHF 57’000 – CHF 62’500vierjährige Lehre
Installateur Sanitär, Heizung oder Lüftung EFZ, EinstiegCHF 55’000 – CHF 61’000dreijährige Lehre
EFZ, 3–5 Jahre ErfahrungCHF 61’000 – CHF 68’500selbständige Montage
EFZ, 5–10 Jahre ErfahrungCHF 64’500 – CHF 76’000Service, Inbetriebnahme, Spezialgebiete
Chefmonteur / Projektleiter mit eidg. FachausweisCHF 76’000 – CHF 90’500Berufsprüfung, Führung

Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Glarus (-5 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.

Arbeiten im Kanton Glarus

Der Kanton Glarus ist ein traditioneller Industriekanton mit Maschinenbau, Kunststoff- und Holzverarbeitung. Arbeitsorte sind Glarus, Näfels, Netstal und Niederurnen. Über die Linthebene sind auch Zürich und St. Gallen erreichbar. Die aktuellen Stellen im Bereich Elektro und Gebäudetechnik liegen unter anderem in Näfels.

1 offene Stelle im Kanton Glarus

Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag

13. Monatslohn, Mittagsentschädigung und Spesen auf der Baustelle, Pikettentschädigung im Service, oft Geschäftsfahrzeug und Arbeitskleidung vom Betrieb. Für die Elektroinstallation gilt in den meisten Kantonen der allgemeinverbindliche GAV der Elektro- und Telekommunikationsbranche, für Sanitär, Heizung, Lüftung und Spengler der GAV der Gebäudetechnik. Beide legen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest; welcher gilt, sagt Ihnen der Betrieb. Die Marktlöhne liegen bei Fachkräften meist über dem Mindestlohn.

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