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Lohn im Kanton Glarus · Richtwerte 2026
Lohn Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus 2026
Eine Fachkraft mit einigen Jahren Erfahrung verdient im Bereich Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus typischerweise rund CHF 66’500 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn, das sind rund 5 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Je nach Ausbildung, Erfahrung und Funktion reicht die Spanne von CHF 53’000 bis CHF 90’500.
Spanne CHF 53’000 bis CHF 90’500 brutto pro Jahr · Median rund CHF 66’500
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Lohntabelle Elektro und Gebäudetechnik im Kanton Glarus
| Stufe | Lohn pro Jahr (brutto, inkl. 13.) | Hinweis |
|---|---|---|
| Montage-Elektriker EFZ, Einstieg | CHF 53’000 – CHF 59’000 | dreijährige Lehre |
| Elektroinstallateur EFZ, Einstieg | CHF 57’000 – CHF 62’500 | vierjährige Lehre |
| Installateur Sanitär, Heizung oder Lüftung EFZ, Einstieg | CHF 55’000 – CHF 61’000 | dreijährige Lehre |
| EFZ, 3–5 Jahre Erfahrung | CHF 61’000 – CHF 68’500 | selbständige Montage |
| EFZ, 5–10 Jahre Erfahrung | CHF 64’500 – CHF 76’000 | Service, Inbetriebnahme, Spezialgebiete |
| Chefmonteur / Projektleiter mit eidg. Fachausweis | CHF 76’000 – CHF 90’500 | Berufsprüfung, Führung |
Richtwerte Bruttojahreslohn inklusive 13. Monatslohn bei Vollzeit, gerundet, Stand 2026. Grundlage: Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik, Lohnrechner Salarium, Gesamtarbeitsverträge und aktuelle Stellenanzeigen; Schweizer Werte umgerechnet mit dem regionalen Lohnniveau des Kantons Glarus (-5 %). Der tatsächliche Lohn hängt von Betrieb, Erfahrung und Verhandlung ab.
Arbeiten im Kanton Glarus
Der Kanton Glarus ist ein traditioneller Industriekanton mit Maschinenbau, Kunststoff- und Holzverarbeitung. Arbeitsorte sind Glarus, Näfels, Netstal und Niederurnen. Über die Linthebene sind auch Zürich und St. Gallen erreichbar. Die aktuellen Stellen im Bereich Elektro und Gebäudetechnik liegen unter anderem in Näfels.
1 offene Stelle im Kanton Glarus
Zulagen und Gesamtarbeitsvertrag
13. Monatslohn, Mittagsentschädigung und Spesen auf der Baustelle, Pikettentschädigung im Service, oft Geschäftsfahrzeug und Arbeitskleidung vom Betrieb. Für die Elektroinstallation gilt in den meisten Kantonen der allgemeinverbindliche GAV der Elektro- und Telekommunikationsbranche, für Sanitär, Heizung, Lüftung und Spengler der GAV der Gebäudetechnik. Beide legen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien und Spesen fest; welcher gilt, sagt Ihnen der Betrieb. Die Marktlöhne liegen bei Fachkräften meist über dem Mindestlohn.
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